Elke Rienhoff-Kühnl

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

Schwanallee 18-20

35037 Marburg

06421-2020093

E-Mail: RAin.Rienhoff-Kuehnl@t-online.de

 

 

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Beratungsfeld/Rechtsgebiete

Mein Beratungsfeld ist das gesamte Familienrecht, insbesondere:


Zur Person

Jahrgang 1955

1973 bis 1975 Studium Soziologie, Politologie, Pädagogik in Marburg

1975 bis 1982 Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg,

einphasige Juristenausbildung

1982 Zulassung als Rechtsanwältin in Hamburg

1985 Zulassung als Rechtsanwältin in Marburg

1998 Zulassung als Fachanwältin für Familienrecht


Mitglied in:


Gewinner und Verlierer? Mein Rechtsverständnis…

Gerade als Fachanwältin für Familienrecht sehe ich mich verpflichtet, Ihre Lebenssituation und die damit einhergehenden Konflikte, welche Sie zu mir führen, in Einzelheiten zu erfassen, zu strukturieren und sodann einer Konfliktlösung zuzuführen.

Diese zu erarbeiten, bedeutet Zeit, die ich Ihnen gerne einräume, um gemeinsam die Strategie abzustimmen.

Insbesondere bei Scheidungen geht es mir darum, umfassende Regelungen zu erarbeiten, die beide Ehegatten akzeptieren können. Hierbei steht immer das Wohl der Kinder im Vordergrund. Gibt es jedoch keine Einigungsmöglichkeit, dann werden von mir die Interessen vor Gericht konsequent durchgesetzt. Bei streitigen Kindschaftsverfahren (Sorgerecht und Umgangsrecht) gilt es meines Erachtens, im Interesse der Kinder behutsame Regelungen zu erarbeiten.

Viele Streitigkeiten lassen sich von vorherein durch vertragliche Vereinbarungen vermeiden. Dies gilt insbesondere für nichteheliche Lebensgemeinschaften. Auch die Ehe- und Partnerschaftsverträge können nach individuellen Bedürfnissen der Mandanten erarbeitet werden, um mögliche Streitigkeiten von Anbeginn der Beziehung zu vermeiden.

Meine Erfahrung zeigt, dass eine enge Zusammenarbeit mit den entsprechenden Beratungsstellen und Fachdisziplinen äußerst wichtig ist, um Ihnen vollumfänglich Unterstützungen Ihrer Krisensituation zu gewähren. So arbeite ich nicht nur mit dem hiesigen Philippshaus, einer Ehe- und Lebensberatungsstelle, und dem Verein Frauen helfen Frauen zusammen. Im Einzelfall kann auch ein Kontakt zu Mediatoren hergestellt werden, wenn eine Streitlösung auf dem Wege der Mediation gegenüber einer streitigen Auseinandersetzung über Rechtsanwälte und Gericht vorgezogen werden soll. Die in der Mediation erarbeiteten Ergebnisse werden dann von mir in die entsprechende juristische Form gegossen, damit dann ggf. eine Scheidungsfolgenvereinbarung im Scheidungsverfahren einfließen kann.

 


Anwaltsvergütung

Beratungshilfe (für außergerichtliche Tätigkeit)

Wenn Sie „arm“ im Sinne des Gesetzes sind, haben Sie die Möglichkeit, bei einem Eigenbeitrag in Höhe von lediglich 15,00 € (inkl. 19 % Mehrwertsteuern) Rechtsrat einzuholen.

Hierfür benötigen Sie einen sog. Beratungshilfeberechtigungsschein, der Ihnen von Ihrem zuständigen Amtsgericht ausgehändigt wird, nachdem Sie dort einen entsprechenden Antrag auf Beratungshilfebewilligung gestellt haben.

Ein entsprechendes Beratungshilfeantragsformular können Sie auch im Internet z.B. unter

www.justiz.nrw.de

oder auf unserer

Formularseite

aufrufen und direkt ausdrucken. Dieses Antragsformular ist dann in Einzelheiten auszufüllen, zu unterzeichnen und mit Belegen in Kopie zu versehen. Sinnvollerweise sollten Sie den Antrag bereits vor Aufnahme eines Beratungsgesprächs stellen und den Bewilligungsbescheid in der Hand haben, damit von vornherein die Vorzeichen deutlich sind, unter denen das Mandatsverhältnis aufgenommen wird.

Binnen vier Wochen nach Mandatsbeginn wäre möglich, den Antrag auch im Nachhinein zu stellen. Verspätet gestellte Anträge werden von den Gerichten abgelehnt.

Verfahrenskostenhilfe (für anwaltliche Tätigkeit im Gerichtsverfahren)

Für den Fall, dass Sie aufgrund Ihrer engen finanziellen Verhältnisse die Kosten für die Durchführung eines Gerichtsverfahrens nicht aufbringen können, wird Ihnen Verfahrenskostenhilfe bewilligt, evtl. auch mit Ratenzahlung.

Dieses Formular stelle ich Ihnen bei Durchführung eines Gerichtsverfahrens zur Verfügung, damit dann ein entsprechender Antrag bei Gericht gestellt werden kann.

Das Formular kann von Ihnen vorab über www.justiz.nrw.de oder über unsere Formularseite abgerufen und ausgedruckt werden.

Selbstzahler

Eine Vergütung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften des RVG nach dem jeweiligen Gegenstandswert bzw. entsprechend gesonderten Vereinbarungen, so z.B. durch Vereinbarung eines Stundenhonorars.